Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dunkelspecht Tattoo OG.
1. Geltungsbereich
Allen Aufträgen und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Studio Dunkelspecht Tattoo OG (nachfolgend „Studio“ genannt) beziehungsweise der Tätowiererin oder dem Tätowierer des Studios (nachfolgend „Künstler“ genannt) und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zugrunde.
2. Terminvereinbarungen und Terminkautionen
(2.1) Der Kunde kann für ein Tattoo einen oder mehrere Termine mit dem Studio vereinbaren. Mit der Terminvereinbarung wird eine Terminkaution fällig, deren Höhe das Studio unter anderem in Abhängigkeit von der Termindauer vorgibt. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben und bei Fertigstellung der Arbeit, das heißt mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet.
(2.2) Eine Auszahlung der Terminkaution ist nur möglich, wenn
- der Kunde gegenüber dem Studio alle noch offenen Termine mindestens drei Werktage vor dem nächsten fälligen Termin abgesagt hat,
- eine spätere Absage des nächsten fälligen Termins aufgrund von Umständen erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat, oder
- der Künstler oder das Studio den Termin aufgrund von Ursachen absagt, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
(2.3) Terminverlegungen sind bis zu zwei Werktage vor dem Termin ausschließlich persönlich oder telefonisch möglich. Absagen per E-Mail oder Social-Media-Nachrichten können nicht berücksichtigt werden. In diesem Fall hat der Kunde einen Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins, jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der neuen Terminvereinbarung.
(2.4) Die Terminkaution verfällt, wird also vom Studio ohne Gegenleistung einbehalten, wenn der Kunde
- zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne diesen mindestens zwei Werktage zuvor telefonisch oder persönlich abzusagen. In diesem Fall verfällt auch der Anspruch auf einen Ersatztermin sowie bereits vereinbarte Folgetermine. Dies gilt im Besonderen auch für Nachstichtermine, für die keine Terminkaution hinterlegt wurde. Bei Nichterscheinen oder zu später Absage verfällt in diesem Fall der Anspruch auf einen weiteren, kostenfreien Nachstichtermin;
- in einer nicht tätowierbaren Verfassung, das heißt zum Beispiel unter Einfluss von Drogen, Alkohol, blutverdünnenden Medikamenten oder Antibiotika erscheint und aufgrund dieser Voraussetzungen der Termin nicht stattfinden kann (siehe auch Abschnitt 4 „Rechte und Pflichten des Kunden“).
3. Preise
(3.1) Das Studio bietet je nach Arbeit Preise nach Aufwand (je Motiv, Platzierung und Detailgehalt) an. Die angegebenen Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der vereinbarte Preis ist am jeweiligen Termin nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung und nach der Durchführung unserer Leistung fällig. Ratenzahlungen werden nicht angeboten.
(3.2) Preisvereinbarungen zwischen dem Kunden und dem Studio sind bindend. Das Studio behält sich vor, einen Termin abzubrechen, sollten sich Platzierung, Größe, Stil oder Design auf Wunsch des Kunden am Termintag so weit ändern, dass der vom Studio geplante Terminablauf nicht mehr gewährleistet werden kann (siehe auch 3.4). Die Terminkaution wird in diesem Fall einbehalten.
Bei Tätowierungen, welche mehrerer Sitzungen bedürfen, werden vor jeder Sitzung der Aufwand und Preisrahmen der an dem jeweiligen Tag geplanten Tätowierung besprochen und dem Kunden mitgeteilt.
(3.3) Die Erstellung der Vorlage sowie der Schablone (Stencil), auch außerhalb des vereinbarten Termins und/oder in Abwesenheit des Kunden, werden als Arbeitsaufwand berechnet.
(3.4) Wünscht der Kunde eine Änderung an der vereinbarten Arbeit am Termintag, die über kleinere Modifikationen hinausgeht, kann das Studio einen neuen Preis dafür bestimmen. Dem Kunden steht es frei, diesen Preis zu akzeptieren oder von der Terminvereinbarung zurückzutreten. Die Terminkaution wird in diesem Fall einbehalten. Etwaige Änderungsanfragen sind dem Studio vom Kunden bis spätestens drei Werktage vor dem Termin mitzuteilen.
4. Rechte und Pflichten des Kunden
(4.1) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin in einem Zustand erscheint, der die Arbeit für den Künstler vertretbar macht. Dazu gehört insbesondere:
- Keine Einnahme von Alkohol oder Betäubungsmitteln mindestens 48 Stunden vor dem Termin.
- Keine Einnahme von gerinnungshemmenden oder sonstigen Medikamenten, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen, wesentlich erschweren oder eine Gefahr für den Kunden oder Künstler darstellen könnten (hierzu gehören unter anderem Aspirin, ASS, Antibiotika etc.).
- Keine Applikation von Oberflächenanästhetika, soweit dies nicht mit dem Studio abgesprochen war.
- Der Kunde leidet nicht an Erkrankungen, welche die Durchführung der Arbeit ausschließen oder wesentlich erschweren, insbesondere Infektionserkrankungen.
- Die Kundin ist nicht schwanger, die Entbindung liegt mehr als zwölf Monate zurück und es wurde bereits abgestillt.
- Der Kunde ist verpflichtet, das Studio bei der Terminierung über mögliche Allergien, Medikamente oder Krankheiten zu informieren, zum Beispiel HIV, Hepatitis, Epilepsie oder Diabetes.
Das Studio behält sich vor, bei Missachtung der oben genannten Punkte den Termin abzubrechen. Die Terminkaution wird daraufhin einbehalten.
(4.3) Zu Beginn eines Tattoo-Termins wird dem Kunden das Enddesign in Form einer Blaupause, Computergrafik oder Zeichnung präsentiert. Hierbei liegt es in der Verantwortung des Kunden, auf eventuelle Missverständnisse oder Fehler hinzuweisen. Insbesondere bei Schriften, Zahlen, Daten, Symbolen, Schreibweisen von Namen oder auch Schriften aus anderen Kulturkreisen ist der Kunde verpflichtet, eine Vorlage zur Verfügung zu stellen und sich im Vorfeld persönlich um eine korrekte Schreibweise beziehungsweise den entsprechenden Wortlaut bemüht zu haben. Änderungswünsche oder Korrekturen teilt der Kunde dem Künstler vor der Anfertigung der Schablone (Stencil) mit. Diesbezügliche Reklamationen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht berücksichtigt werden und fallen nicht in den Haftungsbereich des Studios. Der Stencil wird anschließend auf die Haut appliziert. Der Kunde nimmt sowohl die Positionierung als auch den Inhalt der Schablone genauestens in Augenschein und prüft das Enddesign.
Das Studio behält sich vor, bei offensichtlicher Unsicherheit des Kunden bezüglich Größe oder Platzierung zum Zeitpunkt des Auftragens des Stencils aufgrund der damit verbundenen Änderung des Zeit- oder Materialaufwands den Termin abzubrechen. Die Terminkaution wird in diesem Falle einbehalten. Mit Beginn der Arbeit willigt der Kunde in Positionierung und Inhalt der Arbeit ein.
(4.4) Der Kunde folgt den Anweisungen des Künstlers vor und während des Eingriffes. Nur so kann der Künstler gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
Da der Tätowiervorgang schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen, für den Künstler unvorhersehbaren Bewegungen oder Ähnlichem seitens des Kunden kommen. Trotz leichter Fixierung durch Druck und Anspannen der Hautpartie kann der Künstler die Körper- und Reflexreaktion nicht gänzlich verhindern, sondern lediglich versuchen, sie zu minimieren. In seltenen Fällen kann die Qualität der Tätowierung dementsprechend beeinflusst werden. Der Kunde ist sich dessen bewusst.
(4.5) Der Kunde willigt vor dem Termin schriftlich in den Eingriff ein und hält dies in einer Einverständniserklärung mit den notwendigen personenbezogenen Daten fest. Um dies zu verifizieren, führt der Kunde zum Zeitpunkt des Termins ein amtlich ausgestelltes Ausweisdokument mit sich.
(4.6) Erfüllt ein Kunde vor oder während eines Termins seine Pflichten wie oben beschrieben nicht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.
(4.7) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines eventuell gefertigten Entwurfs. Wenn der Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Es ist dem Studio überlassen, ob es in diese Vereinbarung einwilligt.
(4.8) Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, stellt der Kunde das Studio für die Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
(4.9) Der Kunde folgt den Nachsorgeanweisungen des Künstlers und des Studios.
5. Rechte und Pflichten des Studios
(5.1) Der Kunde wird am Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich aufgeklärt. Besteht die Vermutung, dass gewisse Umstände gegen die Durchführung einer Tätowierung sprechen, ist dies bereits vor dem Termin zu erwähnen und die Durchführung sicherzustellen.
(5.2) Das Studio verpflichtet sich, den Kunden über den Heilungsprozess und die notwendigen Verhaltensregeln zu informieren, und übergibt eine Pflegeanleitung.
(5.3) Das Studio kann die Durchführung einer Arbeit ohne Begründung ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter folgenden Umständen:
- Es handelt sich bei dem gewünschten Tattoomotiv um die Arbeit eines anderen Tätowierers, die kopiert werden soll.
- Vorlagen beziehungsweise Motive lassen durch ihre Größe kein gutes Resultat erwarten (Verschwimmen der Konturen und Verlaufen von nah beieinanderliegenden Linien).
- Der Inhalt der Arbeit beziehungsweise die Bedeutung des Designs stehen im erheblichen Widerspruch zur Überzeugung der Geschäftsführung, insbesondere bei politischen oder rechtswidrigen Motiven.
(5.4) Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattooentwurfs verbleiben immer beim Studio.
(5.5) Der Tattooentwurf wird dem Kunden am Tag des Termins präsentiert. Bei einigen Motiven ist das Anfertigen eines Entwurfs aufgrund der Komplexität der zu tätowierenden Körperstelle nicht möglich. In diesem Fall wird der Entwurf direkt auf die Haut des Kunden gezeichnet. Tattooentwürfe werden nicht im Vorfeld versandt.
(5.6) Willigt der Kunde in die Fotografie einer fertigen Arbeit durch den Künstler oder das Studio ein, so hat das Studio das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung, Vervielfältigung und Veröffentlichung. Wünscht der Kunde keine persönliche Nennung, zum Beispiel durch Verlinkung auf Social-Media-Plattformen, so teilt er dies dem Studio bei Erstellung der Fotos mit.
6. Nachstechen
Der Kunde hat grundsätzlich das Recht auf einen Nachstich bis zu sechs Monate nach Fertigstellung einer Tätowierung, wenn es im Zuge der Abheilung zu Farbverlusten in der Tätowierung gekommen sein sollte.
7. Gutscheine & Aktionen
(7.1) Jeder Kunde kann zu jedem Betrag Geschenkgutscheine kaufen, entweder vor Ort im Studio oder über E-Mail-Kontakt.
(7.2) Gutscheine sind übertragbar.
(7.3) Gutscheine werden nicht ausbezahlt, auch nicht in Teilbeträgen.
(7.4) Gutscheine haben eine Gültigkeit von zehn Jahren nach Ausstellungsdatum.
(7.5) Gutscheine und Rabattaktionen (Rabattkarte, Dunkelspecht Münze, temporäre Aktionen von Dunkelspecht Tattoo) sind ausschließlich auf Tattoos einlösbar.
10. Haftungsausschluss
(10.1) Für Komplikationen bei der Wundheilung und eventuell daraus resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) aufgrund von Fehlern oder Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit dem Studio in Kontakt zu treten.
(10.2) In sehr seltenen Fällen kann es trotz größter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit zu Infektionen und/oder Komplikationen in der Wundheilung kommen. Das Studio trägt in diesem Fall keine anfallenden Kosten. Das Studio trägt in diesem Fall ebenso keine Haftung.
(10.3) Das Studio weist darauf hin, dass bei einem Eingriff auch bei höchster Sorgfalt Verschmutzungen beziehungsweise Beschädigungen an Kleidung und Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien geschehen können. Daher wird empfohlen, zum Termin alte und/oder dunkle Kleidung und Schuhe anzuziehen.
Weder Studio noch Künstler haften für Verschmutzungen beziehungsweise Beschädigungen von Kleidung oder Schuhwerk durch Farbe, Desinfektionsmittel und sonstige Materialien, es sei denn, die Verschmutzung beziehungsweise Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Künstler herbeigeführt.
11. Sonstiges
(11.1) Es gilt das Recht der Republik Österreich. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Graz als Gerichtsstand vereinbart.
(11.2) Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertrag zwischen dem Studio beziehungsweise Künstler und dem Kunden unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die deren Sinn wirtschaftlich möglichst nahekommt.